HPflG — Das Haftpflichtgesetz (HPflG) – bis 1978: Reichshaftpflichtgesetz – regelt in Deutschland die Haftung für Schadensereignisse im Zusammenhang mit gefährlichen Unternehmen. Die Haftung im Haftpflichtgesetz ist als Gefährdungshaftung ausgestaltet… … Deutsch Wikipedia
Haftpflichtgesetz — Das Haftpflichtgesetz (HPflG) – bis 1978: Reichshaftpflichtgesetz – regelt in Deutschland die Haftung für Schadensereignisse im Zusammenhang mit gefährlichen Unternehmen. Die Haftung im Haftpflichtgesetz ist als Gefährdungshaftung ausgestaltet… … Deutsch Wikipedia
Hpflg — Das Haftpflichtgesetz (HPflG) – bis 1978: Reichshaftpflichtgesetz – regelt in Deutschland die Haftung für Schadensereignisse im Zusammenhang mit gefährlichen Unternehmen. Die Haftung im Haftpflichtgesetz ist als Gefährdungshaftung ausgestaltet… … Deutsch Wikipedia
Omissivdelikt — Das Unterlassen ist in der Rechtswissenschaft eine Handlungsalternative zum positiven Tun (tautologisch oft als aktives Tun bezeichnet) und zum sog. Dulden . Die Abgrenzung vom Dulden zum Unterlassen ist fließend: Das Dulden stellt eine gewollte… … Deutsch Wikipedia
Reichshaftpflichtgesetz — Das Haftpflichtgesetz (HPflG) – bis 1978: Reichshaftpflichtgesetz – regelt in Deutschland die Haftung für Schadensereignisse im Zusammenhang mit gefährlichen Unternehmen. Die Haftung im Haftpflichtgesetz ist als Gefährdungshaftung ausgestaltet… … Deutsch Wikipedia
Ressortprinzip — Das Ressortprinzip ist ein Regierungsgrundsatz der besagt nach Art. 65 Satz 2 Grundgesetz, dass der Bundesminister seinen Geschäftsbereich innerhalb der durch den Bundeskanzler vorgegebenen Richtlinien der Politik selbstständig und unter… … Deutsch Wikipedia
Unterlassen — Das Unterlassen ist in der Rechtswissenschaft eine Handlungsalternative zum positiven Tun (tautologisch oft als „aktives Tun“ bezeichnet) und zum sog. „Dulden“. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Zivilrecht 3 Strafrecht 3.1 … Deutsch Wikipedia
Unterlassung — Das Unterlassen ist in der Rechtswissenschaft eine Handlungsalternative zum positiven Tun (tautologisch oft als aktives Tun bezeichnet) und zum sog. Dulden . Die Abgrenzung vom Dulden zum Unterlassen ist fließend: Das Dulden stellt eine gewollte… … Deutsch Wikipedia