Zustandshaftung

Zustandshaftung
Zustandshaftung,
 
polizei- oder deliktsrechtliche Haftung für bewegliche oder unbewegliche Sachen hinsichtlich der Gefahren, die von ihnen ausgehen. Verantwortlich ist der Eigentümer oder sonstige Inhaber der tatsächlichen oder rechtlichen Gewalt, unabhängig davon, ob er die Gefahr verschuldet hat (z. B. Einsturzgefahr von Gebäuden, Gefahr durch ein liegen gebliebenes Fahrzeug).

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Zu|stands|haf|tung, die (Rechtsspr.): Haftung des Eigentümers für bewegliche od. unbewegliche Sachen hinsichtlich der Gefahren, die von ihnen ausgehen.

Universal-Lexikon. 2012.

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